Eintritt und Wiedereintritt

Sie möchten zur evangelischen Kirche gehören?

Sie möchten wieder in die evangelische Kirche eintreten?

Dann sind Sie hier richtig!

Um zur evangelischen Kirche zu gehören, muß man getauft sein. Auch Jugendliche und Erwachsene können getauft werden. Wie das genau geht, lesen Sie auf der Seite Taufen.

Warum es gut ist, der christlichen Kirche anzugehören, lesen Sie hier:

12 gute Gründe, in der Kirche zu sein

An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?

In der Regel wendet man sich an die Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen. Aufgenommen wird man vom Presbyterium (der Gemeindeleitung) der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt. Zwei Ausnahmen gibt es: Eintrittstellen und die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, die nicht die Wohnortgemeinde ist.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt?

Ja. Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an. Die nächste von Hattingen aus liegt in Witten im Ev. Krankenhaus Pferdebachstraße. Dort kann man die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche von Westfalen eintreten.

Was ist, wenn man zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt hat als zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?

Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser “Wunschkirchengemeinde” beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?

Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dies geschieht bei uns im regulären Gemeindegottesdienst. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Wenn das Lebensalter es nahelegt, kann ein Jugendlicher auch am regulären Konfirmandenunterricht (7. oder 8. Schuljahr) teilnehmen und sich danach taufen lassen.

Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?

Nein. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollte man sich vorher schon fragen, wie ernst man es mit der Kirche meint.

Wird man der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn man es aber wünscht, kann aber der Wiedereintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Wir sind natürlich dankbar, dass die Kirchenmitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Bedenken Sie: mit Ihrer Kirchensteuer finanzieren Sie Ihre Gemeinde!

admin